Mit neuer Kraft zurück am Arbeitsplatz
Training als Maßnahme des Eingliederungsmanagements
Um länger erkrankten Mitarbeitern den die erfolgreichen Wiedereinstieg zu erleichtern gibt es das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Mit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahme können Mitarbeiter, die länger als sechs Wochen im Jahr krank sind, gezielt unterstützt und wieder in den Arbeitsprozess integriert werden.
Unser Ziel für die Mitarbeiter ihres Unternehmens:
- planmäßiger Aufbau körperlicher Ressourcen
- die Belastbarkeit des Einzelnen (wieder) erhöhen
Unsere Kompetenz: Belastbarkeit steigern.
Gerne unterstützen wir Ihre Mitarbeiter im Eingliederungsprozess und schnüren für Ihr Unternehmen ein passendes Paket.
Dies können z. B. rehabilitative Trainingsmaßnahmen im Anschluß an Operationen oder ein an den Anforderungen des Arbeitsplatzes ausgerichtetes Individualtraining sein.
Maßgeschneiderte Lösungen sind erforderlich.
Wir unterstützen Unternehmen und deren Mitarbeiter mit auf den Einzelfall zugeschnittenen Trainingsprogrammen.
Diese sind so konzipiert, dass sie gut dosiert die körperlichen Ressourcen stärken und die die körperliche Belastbarkeit wieder angemessen steigern.
Individuelle Anpassung und Begleitung.
Jeder Mensch ist anders. Gezielt auf den Einzelfall und die momentane Belastbarkeit wird das Training aufgebaut und langsam gesteigert.
Durch eingespielte Betreuungsabläufe holen wir Ihre Mitarbeit da ab wo sie gerade stehen. Überforderungen werden vermieden um eine größtmögliche Compliance zu erwirken.
Gemeinsam Lösungen finden
Holen Sie Ihre Mitarbeiter wieder an Bord!
Prävention ist das primäre Ziel von BEM-Maßnahmen.
Das vom Gesetzgeber klar definierte Ziel der BEM ist „Prävention“ - wörtlich übersetzt: "Vorbeugung" bzw. "Zuvorkommen". Gemeint ist Vorsorge und Schutz vor Ereignissen, die eine Gefährdung oder gar existenzielle Bedrohung darstellen.
Mit geeigneten BEM-Maßnahmen soll einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden.
Bereitschaft des Mitarbeiters ist wichtig!
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das BEM zu installieren und anzubieten. Dem gegenüber gibt es auf Seiten des Arbeitnehmers jedoch keine Verpflichtung mitzuwirken.
Unabdingbare Voraussetzung ist daher seine Zustimmung und Beteiligung. Attraktive BEM-Maßnahmen in einem angenehmen Umfeld verbessern die Akzeptanz des Mitarbeiters.
Die Vorteile und Chancen von BEM:
- Erhaltung und Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- Erkennen von (Über-) Belastungen
- Einleitung übergreifender Präventivmaßnahmen
- Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten oder Kündigungen
- Vorbeugung chronischer Berufskrankheiten
- Vermeidung zusätzlicher Personalkosten
- Gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze
- BEM als Beitrag zu einem besseren Betriebsklima